Die Hundlinge e.V.

Satzung

Unsere Satzung, Stand: 22.01.2017

§ 1 Name und Sitz

Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann
Die Hundlinge e. V.
Er hat seinen Sitz in Wunsiedel, Dr.-Friedrich-Heß-Str. 5.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist:
Förderung des öffentlichen Gemeinwesens, von Kultur, Bildung und Jugend, durch den Bau und die Vorführung mechanischer, mittelalterlicher Maschinen und Geräte nach 
historischem Vorbild.

Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • Bau mechanischer, mittelalterlicher Maschinen nach historischem Vorbild.
  • Besuch und Ausrichtung von mittelalterlichen Veranstaltungen.
  • Vorführung und Erklärung der erbauten Gerätschaften.
  • Pflege des lokalen Brauchtums.

§ 3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung mindestens eines Erziehungsberechtigten.

Fördermitgliedschaft 
Jede
natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts kann dem Verein als Fördermitglied beitreten. Fördermitglieder besitzen kein Stimmrecht und Antragsrecht.

Fördermitglieder können durch aktive Beteiligung an den Vereinsaktivitäten zum Vollmitglied werden.

Dem schriftlichen Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats ohne Begründung widersprechen.

Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen durch deren Tod, bei anderen Mitgliedern mit der Auflösung (Erlöschen), Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.

Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere

— ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten,

— die Verletzung satzungsgemäßer Pflichten,

— Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Ausschluss erfolgt unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Mitglieds, zu der dieses eine vierwöchige Frist erhält. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung offen, die schriftlich binnen einem Monat an den Vorstand zu richten ist. Bis zu seiner Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.


Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die  Mitgliederversammlung.

Mitglieder dürfen den Titel „Hundling“ sowie deren Wappen führen. (Anhang)

Alle Mitglieder sind gehalten, den Verein bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen.

§ 5 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Sie fasst

mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse. Stimmenthaltungen sind unzulässig.

Satzungsänderungen, eine Änderung des Vereinszwecks sowie eine Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltungen sind unzulässig.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  • Bestimmung der Anzahl, Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands
  • Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und Beschlussfassung über den Vereinshaushalt
  • Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins
  • Bestimmung der Anzahl und Wahl der Revisoren sowie Entgegennahme deren Berichts

§ 6 Vertretungsberechtigter Vorstand gem. § 26 BGB

Der Vorstand besteht aus dem ersten, zweiten und dritten Vorsitzenden.

Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.

§ 7 Geschäftsführender Vorstand / Beirat

Die Mitgliederversammlung beschließt, ob und in welcher Anzahl weitere geschäftsführende, nicht vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder gewählt werden.

Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.

Er  fasst Beschlüsse  mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind, und mindestens eines der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder.

Die einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschlüsse des Vorstands gebunden.

Der Vorstand wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.

Der Vorstand lädt schriftlich (dies kann auch auf elektronischem Weg erfolgen) zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.

§ 8 Revision

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Revisor/en/innen. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Satzungsvorgaben und Vereinsbeschlüsse.

§ 9 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Bei Auflösung oder Liquidation des Vereins fällt das
Vermögen des Vereins an die
Stadt Wunsiedel,
die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 10 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird bei der Jahreshauptversammlung für das laufende Geschäftsjahr festgelegt!
Der Mitgliedsbeitrag wird getrennt für Einzelpersonen, Familien und Fördermitglieder erhoben.
Der Beitrag des laufenden Jahres ist für das gesamte Geschäftsjahr in Bar oder per Überweisung auf das Vereinskonto zu entrichten.

Vereinskonto:
Kontonummer: 960462
Bankleitzahl: 78160069
Bei der (Bank): VR-Bank Fichtelgebirge eG.
IBAN: DE03781600690000960462

Anlage: Vereinswappen

Wappen der Hundlinge:

Das Wappen ist geviert, in der oberen linken Flanke sitzt auf weißem Grund ein weißer Labrador. Er schaut nach rechts unten. Die rechte obere Seite und die linke untere Seite sind schwarz. In der rechten unteren Flanke sitzt auf weißen Grund ein schwarzer Mischling mit weißen Pfoten. Er hebt die Pfote und schaut nach links oben.